Dipl.-Kfm. Nils Klaube

Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Leistungen

Ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München

Kontaktieren Sie meine Kanzlei und profitieren Sie von unserem breiten Leistungsspektrum.

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Steuerberatung

Im Bereich der Steuerberatung bietet die Kanzlei insbesondere die folgenden Leistungen an:


▲ Steuererklärungen für private und betriebliche Mandanten

▲ Arbeitnehmerberatung

▲ Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie z. B. Kinderfreibeträgen, Änderungen von Lohnsteuerklassen etc.

▲ Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG

▲ Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen

▲ Steuerliche Beratung/Gestaltende Steuerberatung

▲ Erstellung von Förderanträgen

▲ Vertretung vor Finanzbehörden

▲ Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

▲ Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen

▲ u. v. m.


Aufgrund meines bisherigen beruflichen Werdegangs bin ich auch in der Lage, komplexe Beratungsprojekte bzw. anspruchsvolle Privatpersonen und mittelständische Unternehmen bis hin zu mittelständischen Konzernstrukturen umfassend steuerlich zu beraten.

Sie erhalten von mir immer eine offene und ehrliche Beratung hinsichtlich vertretbarer Lösungen und sinnvoller Vorgehensweisen. In Zusammenarbeit mit Ihnen, dem Mandanten, werde ich mit meinem Team die für Sie geeignete und sinnvolle Lösung im rechtlich vertretbaren Rahmen finden. Soweit möglich und sinnvoll, erhalten Sie selbstverständlich Alternativvorschläge und eine Darstellung der damit verbundenen Konsequenzen. Die finale Entscheidung wird selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Mandanten getroffen.

Meine Qualifikation als Wirtschaftsprüfer ermöglicht auch die Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sowie einer zunehmend erforderlichen Steuerbilanz auf höchstem fachlichen Niveau. Insbesondere die saubere Trennung von Handels- und Steuerbilanz gewinnt immer mehr an Bedeutung für z. B. Finanzierungsverhandlungen mit Banken u. ä.

Wirtschaftsprüfung

Ich habe erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 S. 7 WPO teilgenommen. Ich bin auch als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO zugelassen.


Im Bereich Wirtschaftsprüfung biete ich aufgrund langjähriger Erfahrung insbesondere die folgenden Leistungen an:



▲ Gesetzliche Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen

▲ Sonstige gesetzliche Prüfungen (Sonderprüfungen)

▲ Freiwillige Prüfungen

▲ Prüferische Durchsichten

▲ Ordnungsmäßigkeitsprüfungen

▲ Transaktionsberatung (steuerliche und finanzwirtschaftliche Due Diligence)

▲ Unternehmensbewertungen

▲ Fairness Opinions

▲ Prüfung nach EEG

▲ Beratung für WP/WPG beim Aufbau eines Qualitätssicherungssystems

▲ Durchführung von Berichtskritik und Nachschau für WP/WPG

▲ Durchführung der Qualitätskontrollprüfung nach § 57a WPO


Das Leistungsangebot im Bereich Wirtschaftsprüfung richtet sich insbesondere an anspruchsvolle mittelständische Mandate in den Rechtsformen GmbH, AG, SE, OHG, GmbH & Co. KG bis hin zu mittelständischen Konzernstrukturen sowie im Bereich der Qualitätskontrolle an Berufskollegen in Einzelkanzleien oder mittelgroßen Sozietäten bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Betriebswirtschaft-

liche Beratung

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung in allen relevanten Feldern wie z. B.:



▲ Umfassende Existenzgründungsberatung

▲ Unternehmensgründung/-umwandlung und Rechtsformwahl

▲ Finanz- und Liquiditätsplanung

▲ Ergebnis- und Kostenmanagement

▲ Controlling und Kennzahlenmanagement

▲ Unternehmensgründung und Businessplan

▲ Investitions- und Finanzierungsberatung

▲ Unternehmensnachfolge

▲ Personalberatung im Rechnungswesen

▲ u. v. m.

Spezielle Expertisen

Besondere Expertisen bestehen zudem in folgenden Bereichen bzw. Themenfeldern:



▲ Internationales Steuerrecht

▲ GmbH & Co. KG (steuerliche und bilanzielle Besonderheiten)

▲ Private Equity/Venture Capital Fonds

▲ (geschlossene) Immobilien- und Windparkfonds etc.

▲ Due-Diligence-Projekte

▲ Prüfung von Leasinggesellschaften einschließlich KWG

▲ Bilanzierung von Emissionsrechten

▲ Aufbereitung wirtschaftlicher Daten bei der Veräußerung von Kanzleien & Praxen

▲ Unterstützung bei der Auswahl von Mitarbeitern im Rechnungswesen

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist auch ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

  • Lernen Sie mehr

    Das Leistungsangebot der Kanzlei umfasst z. B.:

    ▲ Laufende Finanz- und Lohnbuchführung (EDV-gestützt)

    ▲ Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen

    ▲ Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen

    ▲ Kostenrechnung

    ▲ Mahnwesen

    ▲ Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen

    ▲ u. v. m. 

Fragen/Antworten

  • Welche Tätigkeiten erbringt ein Steuerberater?

    Der Steuerberater unterstützt die Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerrechtlichen Pflichten (z. B. Erstellung der Buchführungen, Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen) und ist Interessenvertreter der Mandanten vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

    Zudem berät der Steuerberater in allen steuerlichen Angelegenheiten (z. B. steuerliche Gestaltungsberatung oder Steuerplanung) sowie im Bereich der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten wie z. B. der betriebswirtschaftlichen Beratung.

    Es handelt sich um eine privatwirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht. Ein Steuerberater ist keine Außenstelle des Finanzamtes und auch keine Außenstelle der Sozialbehörden o. ä. und damit selbstverständlich auch nicht kostenlos tätig.

  • Welche Tätigkeiten erbringt ein Wirtschaftsprüfer?

    Wirtschaftsprüfer (WP) erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation Leistungen für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit (z. B. des Kapitalmarktes, von Anteilseignern, Gläubigern etc.).

    WP führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und sonstige Pflichtprüfungen durch, die wegen ihrer öffentlichen Bedeutung ausschließlich von WP vorgenommen werden dürfen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie unparteilich sowie berechtigt und verpflichtet, das Berufssiegel zu führen. WP erbringen weitere Dienstleistungen wie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Unternehmensbewertungen, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Gutachter- und Sachverständigen-tätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die treuhänderische Verwaltung und die Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

    WP unterliegen als gesetzlicher Abschlussprüfer einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle.

  • „Passt die Kanzlei zu mir?“

    Die Kanzlei bietet ein umfangreiches Spektrum qualifizierter und hochqualifizierter Leistungen an. Dabei stellen wir immer das Mandanteninteresse in den Vordergrund: Sie erhalten von uns eine ehrliche und gewissenhafte Beratung und empfehlen die aus unserer Sicht für Sie beste Lösung.

    Unser „idealer Mandant“ nimmt daher unsere Empfehlungen als Grundlage für seine privaten Vermögensdispositionen oder geschäftlichen Entscheidungen, erkennt die Notwendigkeit und Bedeutung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung für seine eigenen betriebswirtschaftlichen Zwecke, die Erfüllung von Informationsbedürfnissen von Kreditgebern u. ä. sowie zur fristgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten. Durch zeitnahe und vollständige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen sowie regelmäßigen Informationsaustausch ermöglicht er der Kanzlei die effiziente und umfassende Betreuung seiner Angelegenheiten.

    Das Mandantenspektrum der Kanzlei reicht dabei von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären über Klein-Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen bis hin zu prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften und mittelständischen Konzernstrukturen.

  • Erstberatungsgespräch

    Bei Neumandaten erfolgt, sofern der Auftrag nicht unmittelbar erteilt wird, ein Erstberatungsgespräch. In diesem Gespräch wird der Sachverhalt bzw. die Problemstellung erhoben sowie eine erste Indikationen oder Einschätzung gegeben.

    In der Regel ist die Erstberatung die Grundlage für eine weitergehende Beratung.

    Die Erstberatungsgebühr beträgt EUR 180,00 brutto und ist in bar zum Termin mitzubringen (gegen Quittung). Zusätzlich ist ein amtliches Ausweisdokument zur Identifizierung erforderlich sowie eine schriftliche Vereinbarung über die Erstberatung zu unterzeichnen.

    Die Erstberatungsgebühr kann bei Verbrauchern auf die weitergehende Beratung angerechnet werden.

    Da auch vermeintlich „unverbindliche Gespräche zum Kennenlernen“ immer mit fachlichen Fragen verbunden sind, ist in jedem Fall die Erstberatungsgebühr zu entrichten. Kostenlose Gesprächstermine für Neumandanten sind zur Vermeidung von Missbräuchen daher nicht möglich.

  • Telefonische Auskünfte

    Fachliche Auskünfte an Personen, welche der Kanzlei nicht bekannt sind, werden am Telefon nicht beantwortet; dies gilt auch für Personen, die sich als „Freunde“ von Mandanten u. ä. ausgeben.

    Für Neumandate ist ein persönliches und kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch in der Kanzlei erforderlich.

    Bei bestehenden Mandatsverhältnissen behalten wir uns Zeit für das Heraussuchen der gewünschten Information bzw. eine schriftliche Beantwortung der Anfrage ausdrücklich vor.

  • Terminvereinbarungen

    Im Sinne eines planmäßigen Geschäftsgangs bitten wir, für Besprechungen u. ä. (auch in eiligen Fällen) telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Ferner bitten wir, diesen Termin auch einzuhalten bzw. ggf. rechtzeitig abzusagen. Die Abrechnung aufgewendeter Zeit zur Vorbereitung eines (auch abgesagten) Termins behalten wir uns ausdrücklich vor.

    Die bloße Übergabe oder Abholung von Unterlagen kann auch ohne Termin zu unseren üblichen Bürozeiten erfolgen.

  • Honorare

    Die Leistungen der Steuerberater unterliegen den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht. Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.

    Hierbei orientieren wir uns üblicherweise an der sog. „Mittelgebühr“, unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwands sowie der Schwierigkeit bzw. Komplexität der fachlichen Themen kann die Mittelgebühr im Einzelfall sowohl unter- als auch überschritten werden.

    Unsere Beratungsstundensätze für laufende steuerliche Beratung liegen bei EUR 80,00 bis EUR 166,60 brutto (inkl. 19% gesetzlicher Umsatzsteuer), je volle Stunde, je nach Thema und Mitarbeiterqualifikation.

    Bei qualifizierten Beratungen (z. B. Gestaltungsberatungen, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgeregelungen etc.) sowie bei Sonderprojekten (z. B. Tax Due Diligence, Unternehmensbewertungen etc.) liegen die Stundensätze im Bereich von EUR 200,00 bis EUR 500,00 brutto (inkl. 19% gesetzlicher Umsatzsteuer) je voller Stunde.

    Bei Neumandanten verrechnen wir angemessene Vorschüsse, in Abhängigkeit von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Schätzungen von Honoraren erfolgen ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich oftmals erst im Rahmen der Auftragsbearbeitung der tatsächliche Arbeitsaufwand ergibt (z. B. unzureichende bzw. unvollständige Belege, Fehler der Vergangenheit, notwendige Aufarbeitung von Sachverhalten etc.).

    Bei der Arbeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern handelt es sich um hochqualifizierte Tätigkeiten – wir bitten daher, von Anfragen nach „billigst“, „Machen Sie auch Steuererklärungen für EUR 50,00?“ o. ä. abzusehen.

  • „Unter Berücksichtigung aller Kosten lohnt sich mein Gewerbebetrieb nicht mehr!“

    Gerade bei Kleinst-Gewerbetreibenden/-GmbHs bzw. betrieblichen Nebentätigkeiten ist der Aufwand für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten nicht zu unterschätzen. Zudem fallen oftmals noch IHK-Beiträge, Kranken- und/oder Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft o. ä. an, welche ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Letztlich stellen diese Kosten allesamt Fixkosten dar, die fest einzuplanen sind und ebenso unvermeidlich anfallen wie z. B. die Kosten für den TÜV bei einem Auto.

    Sofern die Tätigkeit kein weiteres wirtschaftliches Potential erkennen lässt, sollte der Betrieb daher eingestellt werden.

  • „Warum spare ich keine Steuern bzw. warum muss ich Steuern nachzahlen, obwohl ich die Kanzlei beauftragt habe?“

    Soweit aufgrund der individuellen Verhältnisse des Mandanten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen nicht vorliegen oder bereits ausgeschöpft sind, kann auch durch die Beauftragung der Kanzlei keine weitere Steuerminderung erreicht werden. Hierbei prüfen wir auch jeweils individuell, ob die steuerliche Vergünstigung im Einzelfall sinnvoll ist. Insbesondere auf die üblichen „Bauerntricks“ wie künstlich aufgeblähte Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG verzichten wir, da bei Nicht-Inanspruchnahme der finanzielle Bumerang folgt, der gerade kleinere Mandanten mit einem geringen finanziellen Polster sehr schnell in finanzielle Bedrängnis bringen kann.

    Durch das Hinwirken des Steuerberaters auf eine ordnungsgemäße Buchführung, auf das Vorliegen von zum Vorsteuerabzug berechtigenden Belegen, formal korrekten Bewirtungsbelegen, Fahrtenbüchern u. ä. kann jedoch für die Zukunft das Betriebsprüfungsrisiko deutlich reduziert werden.

    Durch die Veranlagung ergibt sich eine Steuerschuld. Ob sich Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, hängt alleine davon ab, ob und inwieweit Vorauszahlungen auf die Steuerschuld geleistet wurden.

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